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Immobilie verschenken Auf was ist zu achten

Wer eine Immobilie besitzt und älter wird, überlegt sich verständlicherweise, wie er sein Eigentum möglichst einfach und steuerfrei an seine Nachkommen übereignen kann. Steuerfrei schenken - Geht sowas? Wir klären Sie auf! ???? Bei der Übertragung einer Immobilie im Familienverbund werden Steuern nur dann fällig, wenn Sie die Schenkungsfreigrenzen übersteigen: Der Freibetrag bei Kindern und Stiefkindern liegt bei 400.000€, für Enkelkinder bei 200.000€ und für Ehegatten bei 500.000€ (Stand: 12/2019) Bitte beachten: Diese Freigrenzen können jedoch nur alle 10 Jahre geltend gemacht werden. Übersteigt der Wert Ihrer Schenkung die Freigrenzen, kann die Steuerlast durch bestimmte Vertragsarten (z.B. Schenkung mit Nießbrauch) vermieden oder oft zumindest gesenkt werden. Sie haben Fragen zur Eigentumsübertragung und/oder der Schenkungssteuer? Wir antworten gerne! Kontakt: kontakt@unger-immobilien.de oder 07240/202334 Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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