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Wohnraummietrecht

Home Ausgabe Nr. 12 / 2015 Kontakt Wohnraummietrecht : Kündigung bei vorgetäuschter Bonität Gibt der Mieter eine falsche Selbstauskunft zur Vortäus chung einer besseren Bonität ab, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Vermieters, so das Amtsgericht München. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar bei der Anmietung eines Hauses ein falsches Jahreseinkommen angegeben und zudem wahrheitswidrig e rklärt, dass in den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Selbstauskunft gegen das Ehepaar keine Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben. Hierin sah das Gericht neben de n zudem aufgelaufenen Mietrückständen einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Die Entscheidung wurde am 08.09.2015 vom Landgericht bestätigt. Quelle IVD Sd

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