Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Am 23.09.2014 hat die Bundesregierung die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip beschlossen. Die Mietpreisbremse wird nicht für Neubauten und Wohnungen die stark modernisiert wurden, gelten. Ferner darf, dort wo Sie eingeführt wurde, nämlich in Ballungsgebieten und begehrten Wohnlagen zukünftig bei Neuvermietungen nur noch 10%über der Vergleichsmiete liegen. Wo dies genau sein wird wird Ländersache sein. Ein freies Aushandeln der Kaltmiete ist nicht mehr möglich.
Das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnungsvermietungen. Der Kunde der einen Makler beauftragt muss diesen auch bezahlen.
Kommentar:
Das Bestellerprinzip ist im Kern richtig, wird aber beim Vermieter dafür sorgen, dass er seine Kriterien gegenüber dem Mietinteressenten erhöht und somit dringend Wohnungssuchende kaum mehr Chancen haben werden, den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten. Bei aller Änderung bei der Bezahlung des Maklers, ist das Kernproblem nicht erfasst. Auch im ländlichen Umfeld von Karlsruhe und Pforzheim gibt es viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Der soziale Wohnungsbau wurde in den letzten Jahren kaum vorangetrieben. Das Bestellerprinzip wird diese Situation noch verschärfen, denn aus einigen Gesprächen mit Vermietern, denken einige darüber nach, gar nicht mehr zu vermieten, was ebenfalls noch zu einer weiteren Knappheit führen wird.
Quellen BNN; Kommentar Markus Unger
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