Professionelle Wertermittlung und rechtssichere Gutachten
Eine realistische Preisvorstellung sollte sich am Objektwert orientieren. Allerdings ist die Immobilienbewertung ein komplexes Thema. Sie erfordert Know-how, gute Marktkenntnisse und eine ganze Menge Erfahrung. All das haben Sie bei Wohn & Gewerbe Immobilien Markus Unger in Pfinztal garantiert.
Wir führen für Sie eine professionelle Wertermittlung nach anerkannten Verfahren durch. So erhalten Sie eine solide Basis für das Finden eines marktgerechten Immobilienpreises.
Wertermittlung bei Immobilien
Es gibt in Deutschland drei amtlich definierte Verfahren, um Immobilien zu bewerten. Daneben existiert als “Näherungs-Methode” das sogenannte Makler-Verfahren:
-
Vergleichswert- und Sachwertmethode
Das Vergleichswertverfahren gilt als die “markgerechteste” Methode zur Immobilienbewertung und eignet sich daher gut für einen geplanten Verkauf. Der Immobilienwert wird hier durch Vergleiche von Verkaufspreisen gleichartiger Objekte im näheren Umfeld ermittelt. Stehen nicht genügend solcher Objekte zur Verfügung, bedient man sich der sogenannten Sachwert-Methode, die den Immobilienwert aus dem Bodenwert und den Herstellungskosten für das Gebäude berechnet.
-
Ertragswertmethode
Die Ertragswertmethode kommt bei Immobilien zum Einsatz, die zur Vermietung gedacht sind. Beim Ertragswertverfahren wird der Immobilienwert aus dem Bodenwert sowie den kapitalisierten Reinerträgen (zu erwartende Mieterträge abzgl. Kosten) des Objektes ermittelt.
-
Maklerverfahren
Das Maklerverfahren ist eine überschlägige Methode für eine erste Werteinschätzung und zu einem guten Teil aus Erfahrungswerten abgeleitet. Der Grundstücksrohertrag (= mögliche jährliche Mieteinnahmen) wird dabei mit einem Faktor multipliziert, dessen Höhe von der Objektart abhängt. Im Gegensatz zu den anderen Verfahren funktioniert das Maklerverfahren schnell und einfach. Es liefert trotzdem häufig verlässliche Ergebnisse.
Rechtssicheres Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie
Neben der Wertermittlung bieten wir Ihnen zwei Arten von rechtssicheren Gutachten. Zur Darstellung der Immobilie mit Berechnungen genügt oft das kostengünstigere sogenannte Kurzgutachten, das sich auf die wichtigsten Fakten fokussiert und umfangreicher Erläuterungen außen vorlässt. Brauchen Sie ein vollkommen nachziehbares, bieten wir vollumfängliche Gutachten an.
Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, führen wir gerne eine Wertermittlung im Rahmen eines Auftrages kostenfrei für Sie durch. Es geht Ihnen um Erben, Schenken oder Scheidung, dann erstellen wir Ihnen komplette nachvollziehbare Gutachten. Kontaktieren Sie uns und wir beraten wir Sie ausführlich.
Häufige Fragen rund um die Wertermittlung und das Wertgutachten für Immobilien
Um den Wert bzw. den Verkaufspreis einer Immobilie realistisch festlegen zu können, ist es unerlässlich, vor dem Verkauf entweder eine Wertermittlung oder aber ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Häufig haben unsere Kunden zu diesem Themenbereich zahlreiche Fragen. Zu diesen möchten wir Ihnen in unserer FAQ-Sektion die entsprechenden Antworten zur Verfügung stellen.
Warum sind Wertermittlung und Gutachten so wichtig?
Nur wenn bereits vor dem Verkaufsstart einer Immobilie deren Wert ermittelt wird, lassen sich Nachteile für den Verkäufer im Verkaufsprozess vermeiden. Diese entstehen oftmals durch einen zu hohen oder zu niedrig angesetzten Verkaufspreis. Wird eine Immobilie zum Beispiel von einer Erbengemeinschaft oder einem in Scheidung lebenden Ehepaar verkauft, ist es wichtig, Ihren Wert zu kennen, damit keine der involvierten Parteien beim Verkauf übervorteilt wird.
Was passiert bei einem zu hohen Verkaufspreis?
Ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis führt in den meisten Fällen zu einem langwierigen Verkaufsprozess. Dies liegt daran, dass potenzielle Käufer ähnliche Immobilienangebote bevorzugen, die günstiger zum Verkauf angeboten werden.
Wie wirkt sich ein zu niedriger Verkaufspreis aus?
Wurde der Verkaufspreis für eine Immobilie zu niedrig, also unter dem eigentlichen Marktwert des Objekts, angesetzt, lässt sich dieses in der Regel recht einfach und schnell verkaufen. Jedoch muss der Verkäufer in einem solchen Fall einen finanziellen Verlust hinnehmen, nämlich die Differenz zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Marktwert.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Wertermittlung und einem Wertgutachten?
Grundsätzlich dienen Wertermittlung und Gutachten dem gleichen Ziel: Der Feststellung des Wertes einer Immobilie. Während jedoch die Wertermittlung nur eine grobe Einschätzung des Verkaufspreises erlaubt, ist ein Wertgutachten deutlich präziser. Es berücksichtigt mehr Faktoren, beinhaltet oft eine gründliche Marktanalyse und ist daher wesentlich aufwendiger. Zudem darf ein Gutachten ausschließlich von geprüften Sachverständigen erstellt werden. Dies ist einer der Gründe, aus denen eine Wertermittlung in der Regel kostenfrei erfolgt, ein Gutachten jedoch kostenpflichtig ist. Dafür hat Letzteres aber auch Beweiskraft vor Gericht, zum Beispiel bei Uneinigkeit zwischen Verkäufer und Käufer oder wenn mehrere Miteigentümer eine Immobilie verkaufen.
Wann ist ein Gutachten notwendig?
In der Regel reicht für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie eine einfache Wertermittlung aus. In einigen Fällen jedoch ist die Erstellung eines Wertgutachtens anzuraten. Hierzu gehört der Verkauf durch Erbengemeinschaften oder in Scheidung lebende Paare. Auch wenn Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer abzusehen sind, lohnt es sich in den meisten Fällen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Mit seiner Hilfe lassen oftmals deutlich einfacher gerichtliche oder außergerichtliche Einigungen erzielen.
Erfolgt die Wertermittlung durch den Makler automatisch?
Beauftragen Sie einen professionellen Makler mit der Vermittlung Ihrer Immobilie, wird dieser im Rahmen der Verkaufsvorbereitung in aller Regel von sich aus eine Wertermittlung vornehmen. Auf diese Weise kann er nämlich einen realistischen Verkaufspreis festlegen. Zumeist ist diese einfache Wertermittlung im Service des Maklers enthalten, sodass Ihnen dadurch keine Kosten entstehen.