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Wer zahlt für Umweltschäden?

Aktuell zeigt sich das Wetter gerne von einer ruppigen Seite. Wir hoffen natürlich, dass Sie von Unwetterschäden verschont bleiben. Aber falls Sie das Unwetter doch erwischt: Wer zahlt eigentlich Ihre Schäden in und am Haus? Insofern Sie als Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, sind Sie in den meisten Fällen von äußeren Schäden durch diese abgesichert. Jedoch gilt es aufzupassen: Manchmal verstecken sich in Versicherungsverträgen gewisse Klauseln, die die Regulierung der Schäden schwierig machen. Ihre Hausratversicherung sichert Sie in sämtlichen Schadensfällen ab, die das Innere Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses betreffen könnten. Also bewegliches Eigentum, wie Möbel oder Unterhaltungselektronik. Jedoch gilt es hier zu differenzieren. Ihre Versicherung kann es ablehnen Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit zu begleichen. Sollten Sie also trotz starkem Unwetter ein Fenster offen gelassen haben, kann Ihre Versicherung die Schadensregulierung ablehnen. Das Team von Wohn & Gewerbe Immobilien Markus Unger wünscht Ihnen einen sicheren Winter!

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