Was passiert mit unserem Haus bei Scheidung?
Was passiert mit unserem Haus oder unserer Wohnung, wenn mein Ehepartner und ich uns scheiden lassen?
Ist zwischen den Eheleuten kein Ehevertrag vereinbart worden, der den Scheidungsfall individuell regelt, greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bedeutet: Es kommt zu einem finanziellen Ausgleich zwischen den Eheleuten im Hinblick auf alle erworbenen Güter.
Was bedeutet das in der Praxis?
Jetzt lässt sich eine Immobilie natürlich nur sehr schwer in der Mitte durchsägen und zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass der finanzielle Ausgleich zwischen den Eheleuten immer ein Geldzahlungsanspruch ist.
Es gibt drei häufig verwendete Möglichkeiten, wie man bei einer Scheidung vorgehen kann:
Realteilung: Von der Realteilung lässt sich sprechen, wenn man Inhaber von Mehrparteienhäusern oder von großen Immobilien ist, die sich teilen lassen, ist. Diese Wohneinheiten können dann entweder verkauft, vermietet oder auch bewohnt werden.
Auszahlung: Die zweite Möglichkeit wäre die Auszahlung eines Ehepartners. Einer der Ehepartner erwirbt die Immobilie, und zahlt seinem Partner den halben Wert, der Immobilie aus.
Verkauf: Oder aber Sie verkaufen die Immobilie und der Erlös wird je nach Eigentumsanteil aufgeteilt.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn meine Situation etwas kompliziert ist?
Gerade ein Scheidungsfall ist oft mit vielen Komplikationen und Emotionen gespickt. Da kann man schnell mal den Kopf verlieren. Jeder Scheidungsfall muss in sämtlichen Hinsichten individuell bewertet und ausgelegt werden. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Immobilie und den oben genannten Möglichkeiten haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Kontakt: info@unger-immobilien.de und Telefon 07240 20 23 34
Wir freuen uns auf Sie!
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