Rauchmeldereinbaupflicht bis 31.12.2014
Ab 01.01.2015 gilt in Baden Würrtemberg die Rauchmelderpflicht. Vermieter /Hauseigentümer sollten darauf achten, dass sie die Rauchmelder in Mietwohnungen rechtzeitig installieren. Die monatliche Überprüfung kann auf dem Mieter übertragen werden. Gerne informieren wir Sie hierzu.
Was tun als Mieter? Weisen sie Ihren Vermieter darauf hin, dass eine Einbaupflicht besteht. Näheres gerne auch in einem Gespräch.
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